Anhand von zwei Beispielen wird versucht aufzuzeigen, dass die Nachvollziehbarkeit von medizinisch-psychologischen Gutachten nicht gegeben sei. Die Gutachten enthielten zum überwiegenden Teil Textbausteine, auf die individuellen Gegebenheiten werde nur unzureichend eingegangen. Insbesondere wird bemängelt, dass psychische Befunde regelmässig in den Gutachten fehlen. Schliesslich wird die Stellungnahme des psychologischen Obergutachters, der eins der beiden Gutachten zu beurteilen und als durchaus nachvollziehbar bezeichnet hatte, kritisiert. Beitrag zum Themenschwerpunkt XI Seminar über Grundsätze der verkehrsmedizinischen Begutachtung des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract