Es stellt sich die Frage, ob die Teilnahme am Strassenverkehr nach der Einnahme von zentral wirksamen Medikamenten, insbesondere von Benzodiazepinen, verboten und unter Strafe gestellt werden soll. Gefaehrlich ist nicht der ordnungsmaessige Gebrauch, sondern der Missbrauch dieser Mittel. Die Festsetzung eines Grenzwertes kommt nicht in Betracht. Die Feststellung von Ausfallerscheinungen bei polizeilichen Kontrollen ist wesentliches Kriterium. Die Aufklaerung durch Aerzte und Arzneimittelhersteller muss intensiviert werden. Die Schwierigkeiten, die sich einer etwaigen Gesetzesaenderung stellen, werden eroertert. Beitrag zum Teil 2 "Benzodiazepine und Fahrtuechtigkeit" des Workshops "Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen", veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4.2000 in Heidelberg.
Abstract