In der Schweiz wird eine Nachschulung behördlich angeordnet, wenn Motorfahrzeugführer und Radfahrer wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben. Sie wird als Ergänzung zu einem befristeten Fahrausweisentzug oder zu einer Verwarnung verfügt. Bei Nichtbefolgung der Anordnung erfolgt eine richterliche Bestrafung. Weiterhin stehen Sanktionen an, wenn die Teilnahme nicht mit ausreichend aktiver Mitarbeit erfolgt. Neben dieser angeordneten Nachschulung gibt es noch die folgenden Massnahmen, die zwar ebenfalls von der Behörde angeordnet werden, jedoch nicht zwingend vorgeschieben sind: Kontrollfahrt, neue Fahrprüfung und Fahrausweisentzug mit verkürzter Dauer bei Teilnahme an einem Nachschulungskurs. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit sind unter anderem geplant die Einführung verdachtsfreier Atemalkoholproben, Grenzwert Null bei Drogen, Zweiphasenausbildung für Neulenker sowie vermehrte Anwendung der Nachschulung. Beitrag zum Arbeitskreis 1 "Notwendigkeit, Nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen des Driver Improvement" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.
Abstract