Mit 1. Januar 1992 sind in Österreich die Regelungen der Paragraphen 64 a Kraftfahrgesetz (KFG) sowie 29 a und folgende Kraftfahrzeugdurchführungsverordnung (KDV) betreffend den "Führerschein auf Probe" und das "Einstellungs- und Verhaltenstraining fuer Kraftfahrer" in Kraft getreten. Bei der Vollziehung dieser Bestimmungen sind in der Praxis einige rechtliche Fragen aufgetreten, die im vorliegenden Beitrag erörtert werden. Auch auf Rechtsfragen des Driver Improvement wird eingegangen. Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass bezüglich Nachschulung für Fahranfänger und Driver Improvement generell auf legistischer Ebene einige wichtige Änderungen erfolgen sollten. Konkrete Vorschläge für eine Novellierung von KFG und KDV werden unterbreitet. (KfV/H)
Abstract