Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Kraftfahrer, der Cannabis genossen hat, nur dann als fahruntauglich angesehen werden kann, wenn Ausfallerscheinungen oder das Fahrverhalten den Schluss darauf zulassen. Neben dieser strafrechtlichen Bewertung stehen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Abhängigkeit von Cannabis oder bei regelmässigem Cannabiskonsum. Medizinisch-psychologische Begutachtung, Drogenscreening, früherere Cannabisgenuss, Besitz und Erwerb von Cannabis sowie Fahrzeugführung unter Cannabiseinfluss werden besprochen. Beitrag zum Themenschwerpunkt XI Seminar über Grundsätze der verkehrsmedizinischen Begutachtung des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract