Reform des Fahrlehrerrechts.

Author(s)
Wohlfarth, J.
Year
Abstract

Zu folgenden vier Bereichen werden Ueberlegungen formuliert, ob bestehende Regelungen modifiziert oder ganz abgeschafft werden koennten: 1. Fahrschul-Ueberwachung: Die grundsaetzliche Regelung der Fahrschul-Ueberwachung gemaess Paragraf 33 Fahrlehrergesetz (FahrlG) sollte im Wesentlichen beibehalten werden. Bezueglich der Formalueberwachung durch die Erlaubnisbehoerde werden verschiedene Regelungen kritisch betrachtet. Die inhaltliche Ueberwachung der Fahrschulen ("paedagogisch qualifizierte Fahrschulueberwachung") steht nicht im Gegensatz zu Qualitaetssicherungssystemen (QSS), beide haben ihren Platz im Fahrlehrer-Gesetz. Ein QSS beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit, demgegenueber ist die Fahrschul-Ueberwachung Gesetzesvollzug durch eine staatliche Behoerde. Im Rahmen des Gesetzes kann nur der festgelegte Mindeststandard uberprueft und gegebenenfalls beanstandet werden. Die Verleihung eines besonderen Qualitaetssiegels sollte aber auch davon abhaengig gemacht werden, dass eine besondere Qualitaet geboten wird. 2. Kooperationsmoeglichkeiten: In erster Linie ist es Aufgabe des Berufsstandes, Vorschlaege fuer neue Kooperationsformen zu entwickeln. Aufgabe des Staates ist es, darauf zu achten, dass bei einer Reform der Kooperation die Qualitaet der Ausbildung mindestens erhalten bleibt, die Kooperation nicht zum Nachteil der Kunden erfolgt und der faire Wettbewerb unter den Fahrschulen gesichert bleibt. 3. Abbau nicht erforderlicher Vorschriften: Einige Beispiele von deutlicher Ueberreglementierung werden aufgezeigt (unter anderem Aufzeichnungspflichten fuer Fahrlehrer, Ausbildungsbescheinigung). 4. Dienstleistungsrichtlinie der EU und Fahrschulrecht: Zusammenfassend wird dafuer plaediert, Fahrschuldienstleistungen vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie, zumindest aber vom Herkunftslandprinzip auszunehmen. Referat, gehalten im Arbeitskreis IV "Reform des Fahrlehrerrechts" (Leitung: Jordan,MH) des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2006 in Goslar.

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Publication

Library number
C 39094 (In: C 39083) /83 / ITRD D358918
Source

In: 44. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2006, p. 119-124

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