Richtlinien für die Anlage von Strassen RAS. Teil: Linienführung RAS-L.

Author(s)
Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen FGSV, Arbeitsgrupe Strassenentwurf
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Abstract

Die RAS-L fassen die bisherigen RAS-L-1 "Elemente der Linienführung", Ausgabe 1994, und RAL-L-2 "Räumliche Linienführung", Ausgabe 1970, in aktualisierter Form zusammen. Ihr Aufbau entspricht weitgehend dem der RAS-L-1 und unterscheidet sich lediglich dadurch, dass neben einem Abschnitt zur räumlichen Linienführung ein weiterer neuer Abschnitt "Planungsablauf und Entwurfsstufen", in dem die Methodik des Planungsablaufes mit den Entwurfsstufen Vorplanung, Genehmigungs-, Feststellungs- und Ausführungsentwurf und die jeweilige Relevanz der verschiedenen Entwurfsrichtlinien zu diesen Entwurfsstufen erläutert werden. Neu geregelt beziehungsweise bestätigt wurde auch der Geltungsbereich und damit die bereits in den EAHV und EAE enthaltenen Abgrenzungen zwischen diesen drei Regelwerken. Die Kontrolle des Entwurfs und die fahrdynamische Bemessung der sicherheitsrelevanten Entwurfselemente erfolgen nach der Geschwindigkeit V85. Obwohl die V85 inzwischen beim überwiegenden Teil auch der einbahnigen Strassen durch die Begrenzung auf die zulässige Hoechstgeschwindigkeit mehr einer Projektierungsgrösse entspricht als einer tatsächlichen Geschwindigkeit von 85 Prozent der freifahrenden Pkw bei nasser, sauberer Fahrbahn, ist die Bezeichnung V85 beibehalten worden, da die Entwurfspraxis hiermit vertraut ist. Für einbahnige, zweistreifige Strassen ist das bisherige Verfahren zur Bestimmung der V85 in Anhängigkeit von Kurvigkeit und Fahrbahnbreite durch neue Untersuchungen an die inzwischen gestiegenen Geschwindigkeiten angepasst worden. Ausserdem ist in die Richtlinien ein weiteres Verfahren zur Schätzung der V85 für kurze Abschnitte und Einzelkurven eingegangen. In jedem Fall wird die V85 auf die auf einbahnigen Strassen zulässige Geschwindigkeit von in der Regel 100 km/h Stunde begrenzt. Für zweibahnige Strassen wird die Festlegung der V85 in Abhängigkeit von der Entwurfsgeschwindigkeit beibehalten. Für Strassen mit 2+1-Querschnitten wird die V85 ebenfalls nach den für zweibahnige Ausserortsstrassen getroffenen Festlegungen bestimmt. Durch die Berücksichtigung eines neuen Bewertungshintergrundes der in Messungen ermittelten Häufigkeitsverteilung der Griffigkeitswerte haben sich bei den fahrdynamisch zu bemessenden Entwurfsparametern kleinere Kurvenmindestradien, kürzere Haltesichtweiten und geringere Kuppenhalbmesser ergeben. Eine darüber hinausgehende Verkürzung der Haltesichtweiten und Verminderung der Kuppenhalbmesser, wie sie sich bei der Zugrundelegung realistischer Verzögerungswerte ergeben würde, ist hier noch nicht erfolgt. Hierzu müssen zunächst die Auswirkungen eines neuen Haltesichtweitenmodells auf die Verkehrssicherheit untersucht werden. Die Fahrbahnverbreiterungen in Kurven wurden auch für die Trassierung von Landstrassen weiterhin für erforderlich gehalten und sind deshalb in dem Regelwerk verblieben. Die neuen RAS-L berücksichtigen den gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes und ermöglichen durch die Reduzierung fahrdynamisch begründeter Entwurfsparameter wirtschaftlicher Strassenentwuerfe bei gleichzeitiger Wahrung der Verkehrssicherheit.

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Publication

Library number
C 18060 /21 / IRRD 338064
Source

Köln, Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen FGSV, 1995, 50 p.; FGSV 296 - ISBN 3-7812-1400-1

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