Rollschuhfahrer auf Fahrbahnen.

Author(s)
Michalek, R.
Year
Abstract

Mit der Aenderung der oesterreichischen Strassenverkehrsordnung wurde den Behoerden die Moeglichkeit zur Freigabe bestimmter Strassen im eigenen Wirkungsbereich fuer das Rollschuhfahren eingeraeumt. Fuer die Freigabe wurden jedoch keine inhaltlichen Vorgaben definiert. Der Artikel stellt ein Bewertungsverfahren zur Beurteilung von Strassen beziehungsweise Fahrbahnen hinsichtlich ihrer Eignung fuer Inline-Skating vor. Das Verfahren wurde im Rahmen einer Studie der Landesstelle Burgenland des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit entwickelt. Die fuer die Bewertung erforderlichen Grundlagen mussten zunaechst geschaffen werden. Unter der Annahme, dass sich die Freigabe von Fahrbahnen an den bestehenden Radwanderwegen orientiert, wurde die vorhandene potenzielle Infrastruktur fuer die Fahrdynamik von Inline-Skatern und deren subjektive Einstellung zu Gefahrenpotenzialen erfasst. An sechs charakteristischen Messstellen wurde eine umfassende Erhebung von Fahrbahneigenschaften durchgefuehrt. Aus den Messungen geht hervor, dass die Laengsneigung einen wesentlichen Einfluss auf den Bremsweg ausuebt. Ab einem Gefaelle von drei Prozent nimmt der Bremsweg vor allem bei Anfaengern sehr stark zu. Der Breitenbedarf beim Bremsen liegt durchschnittlich zwischen 1,1 Metern bei Koennern und 1,6 Metern bei Anfaengern. Vor allem Hindernisse in Laengsrichtung der Fahrbahn koennen fuer Skater gefaehrlich werden. Die Befragung ergab, dass das Sicherheitsgefuehl, aber auch die Anforderungen an die Fahrbahn hinsichtlich des Fahrkomforts mit gesteigertem Fahrkoennen zunehmen. Die anhand der Erhebungen und Messungen gewonnenen Erkenntnisse werden im Bewertungsverfahren in Kriterien umgewandelt. Die Bewertung erfolgt nach folgenden 5 Schritten: 1. Datenerfassung: Die bereits auf das Radwanderwegenetz angewandten Parameter Strassenkategorie, Fahrbahnbreite, Fahrbahnverlauf, Fahrlaengsneigung, Fahrbahnbelag, Fahrbahnzustand und Fahrbahnverschmutzungsgrad werden abschnittsweise erhoben. 2. Definition von Ausschlusskriterien: Strassenkategorie Bundes- und Landesstrasse; Fahrbahnbreite bei Kfz-Verkehr unter drei Meter, mit Kfz-Verkehr unter 2,6 Meter; Schotterstrasse und Feldweg sowie unuebersichtlicher Verlauf. 3. Festlegung optimaler Eigenschaften wie Fahrbahnbreite ueber 4,5 Meter, Asphalt/Beton als Fahrbahnbelag und Neigung bis maximal 3 Prozent. 4. Abschnittsweise Feststellung der Eignung. Bei der Einleitung einer Freigabe sollte die Bevoelkerung eingebunden werden. Die auf Basis der entwickelten Bewertungssystematik durchgefuehrte Bewertung des burgenlaendischen Radwanderwegenetzes ergab, dass keiner der vorhandenen Radwanderwege fuer die vollstaendige Freigabe fuer Skater geeignet ist. (KfV/A).

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Publication

Library number
C 20904 [electronic version only] /72 /73 / ITRD D346561
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 46 (2001), No. 12 (Dezember), p. 408-412

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