Abstract
Seit Inkrafttreten der 4. Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU im Januar 2003 koennen auch in Nordeuropa eingetretene Verkehrsunfaelle auf der Grundlage des dort geltenden Schadenersatzrechtes in Deutschland reguliert werden. Wenn der am 08.05.2003 vom EU-Justizministerrat gefasste Rahmenbeschluss ueber die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbussen wirksam wird, koennen auch in den skandinavischen Laendern verhaengte Geldstrafen und -bussen in Deutschland vollstreckt werden.