Abstract
Arbeitskreis VIII des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstags, der sich mit Fragen des Umweltschutzes bei der Seeschifffahrt befasste, kam nach Referaten aus der Sicht der Justiz, der Verwaltung und eines Vertreters der Schifffahrt zu einer umfangreichen abschliessenden Empfehlung, in der vor allem Anforderungen an die Entsorgung von Abwaessern und Oelen abgehoben wird. Eine intensivere Verfolgung und Ahndung der illegalen Einleitung von Betriebs- und Ladungsrueckstaenden erscheint dringend geboten.