Der „Grünpfeil“ wurde bereits 1978 in der DDR eingeführt, eine Anhaltepflicht bestand damals jedoch nicht. Nach der Wiedervereinigung vergingen einige Jahre mit Übergangsregelungen bis der Grünpfeil zum 1. März 1994 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mit der Ergänzung um die Anhaltepflicht aufgenommen wurde. Erkenntnisse bisheriger Untersuchungen zum Grünpfeil basieren vor allem auf lokalen Beobachtungen sowie vereinzelten Unfalluntersuchungen. Generelle Aussagen zu Vor- und Nachteilen des Grünpfeils waren daher bislang nicht möglich. Diese Lücke wird mit der vorliegenden Studie geschlossen. (Author/publisher)
Abstract