Die rechtliche Grundlage fuer alle verkehrslenkenden, -beschraenkenden oder -verbietenden Massnahmen auf oeffentlichen Verkehrsflaechen aus Anlass von Arbeiten im Strassenraum ist die Strassenverkehrsordnung (StVO). Die Sicherung von Arbeitsstellen erfolgt gemaess der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO nach den Richtlinien fuer die Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen (RSA), die aktuell ueberarbeitet werden, ergaenzt durch die Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richltinien fuer Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Strassen (ZTV-SA). Bei der aktuellen Ueberarbeitung der im Jahr 1995 eingefuehrten RSA werden zunaechst der Teil D (Autobahnen) und die sich hierauf beziehenden Abschnitte des Teils A (Allgemeines) fortgeschrieben. Die Notwendigkeit einer solchen Teilfortschreibung begruendet sich zum einen in den technischen Weiterentwicklungen der Einrichtungen zur Baustellenabsicherung sowie den erhoehten Anforderungen an die Verkehrssicherung, insbesondere auf Autobahnen, zum anderen in den vorgesehenen Aenderungen von StVO und VwV-StVO. Die wesentlichen Aenderungen gegenueber den derzeit noch gueltigen RSA sind unter anderem die Einfuehrung der Pfeilbake anstelle der bisher eingesetzten Schraffenbake, die Ergaenzung baulicher Leitelemente um transportable Schutzeinrichtungen sowie die Einfuehrung von Warnschwellen als Vorwarneinrichtung bei Arbeitsstellen kuerzerer Dauer. Des Weiteren werden auch erstmalig Regelungen fuer Arbeitsstellen kuerzerer Dauer bei Dunkelheit (Nachtbaustellen) festgelegt. (Author/publisher)
Abstract