Staatliche Schutzpflicht und Verkehrssicherheit.

Author(s)
Manssen, G.
Year
Abstract

Die Verpflichtung, den Buerger vor Schaeden zu bewahren, ist eines der Grundelemente des modernen Staates. Diese Schutzpflicht kommt auch im Verkehrsrecht zur Anwendung. Es gibt jedoch Anwendungsprobleme grundrechtlicher Regelungen im Verkehrsrecht, und zwar hinsichtlich der Konkretisierungsfaehigkeit grundrechtlicher Ableitungen. So ist ein Tempolimit auf Autobahnen verfassungsrechtlich zulaessig, aber verfassungsrechtlich nicht geboten. Das Verfassungsgericht spielt fuer konkrete Fragen der Verkehrssicherheit nur eine Nebenrolle. Dennoch ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht alles tolerabel, was in der verkehrsrechtlichen oder verkehrspolitischen Diskussion in Deutschland stattfindet. In diesem Zusammenhang behandelt der Beitrag ausgewaehlte Einzelfragen. Es gibt ein Gebot der Entideologisierung des Verkehrsrechts. Die staatliche Schutzpflicht fuer Leben und koerperliche Unversehrheit verlangt, dass die Wirkungsweisen von verkehrsrechtlichen Massnahmen exakt verifiziert werden. Zum Gebot der Entideologisierung gehoert nicht nur die Rechtsfolgenforschung, sondern auch die effektive Umsetzung verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen. Dies wird in der aktuellen Diskussion um so genannte Baumunfaelle deutlich. Jaehrlich sterben in Deutschland etwa 2.000 Menschen, die von der Strasse abgekommen und dann mit einem Baum kollidiert sind. Aus dem Ziel der Erhaltung der Alleen kann nicht das Recht abgeleitet werden, entlang von Landstrassen neue Baeume zu pflanzen. Verkehrssicherheit kann es nur geben, wenn die Verkehrsteilnehmer verkehrsrechtliche Normen befolgen. Dies setzt wiederum die Kenntnis der Verkehrsregeln voraus. Es kann die Frage gestellt werden, ob der derzeitige Zustand der Strassenverkehrsordnung noch verfassungsmaessig ist. Dringend notwendig ist die Trennung von Verhaltens- und Verwaltungsregelungen. Im Bereich der Normbefolgung sind die Defizite noch groesser als bei der Normkenntnis. Auch hier lassen sich Vorgaben mit verfassungsrechtlichem Hintergrund wie Beschilderung auf das Erforderliche beschraenken oder situationsangemessene Verkehrsueberwachung entwickeln. Kontrollmassnahmen sind noetig, um die Normbefolgung im Strassenverkehrsrecht sicherzustellen. Sie sind gleichzeitig ein unmittelbar wirksames Instrument zur Erhoehung der Verkehrssicherheit. Dies haben Untersuchungen zu festen Geschwindigkeitsueberwachungsanlagen an Kreuzungen gezeigt. Mit diesen sind jedoch kompetenzrechtliche Grenzen im Hinblick auf die Strassenverkehrsordnung erreicht, da Fragen der baulichen Ausgestaltung der Strassen in das Strassenbaurecht gehoeren. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353091. (KfV/A).

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Publication

Library number
C 40720 (In: C 40718 [electronic version only]) /73 /83 / ITRD D353093
Source

In: Mehr Verkehrssicherheit für Brandenburg : Dokumentationsreihe zum Verkehrssicherheitsprogramm 2002. Band 1: "Handlungsfelder und Perspektiven der Verkehrssicherheitsarbeit" : Dokumentation der Auftaktveranstaltung vom 31. Mai 2001 in Potsdam, p. 13-19

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