Wenn auf Autobahnabschnitten haeufig Ueberlastungen auftreten, kann bis zum richtliniengerechten Ausbau eine Umnutzung des Standstreifens erwogen werden. Die Anordnung einer zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit von 100 oder 120 km/h ist dabei in der Regel geboten. Bei starkem Lkw-Verkehr ist zusaetzlich auch ein Lkw-Ueberholverbot zweckmaessig. Unter diesen Umstaenden ist bei einer verkehrsabhaengigen Freigabe ein Gewinn in punkto Reisezeit und Sicherheit zu erwarten. (A) Wissenschaftlicher Kurzvortrag anlaesslich der Festveranstaltung 50 Jahre Bundesanstalt fuer Strassenwesen, Bergisch Gladbach, 5. Mai 2001.
Abstract