Der Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung in bezug auf das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinwirkung wird aufgezeigt. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hierzu werden für bedenklich gehalten. Grenzwerte - analog der Alkoholbeeinflussung - lassen sich für Drogen derzeit nicht festlegen. Der Verfasser hält die einzelfallbezogene Beweisführung für ratsamer; dazu bedarf es entsprechender Ausbildung der Polizei. Pläne, Fahren nach Drogenkonsum generell als Ordnungswidrigkeit einzustufen, werden kritisch erörtert. Beitrag zum Symposion "Drogen und Verkehrssicherheit" der Bundesanstalt für Strassenwesen und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Köln, 19. November 1994, Bergisch Gladbach.
Abstract