Eine Umnutzung von Stand- in Fahrstreifen kann je nach den Umstaenden des Einzelfalles in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen. Bei den denkbaren Alternativen, die im Beitrag eingangs aufgefuehrt werden, sind jedoch in allen Faellen neue Brems- und Beschleunigungsstreifen erforderlich. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit die Umnutzung eines Standstreifens in eine zusaetzliche Fahrspur Laermschutzmassnahmen ausloesen kann. Davon nicht in jedem Fall zu trennen ist die Frage, ob ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, also ob Planfeststellungsverfahren durchgefuehrt werden muessen. Auf beide Aspekte wird im Beitrag schwerpunktmaesig eingegangen. Beitrag zum Erfahrungsaustausch "Freigabe von Seitenstreifen an Bundesautobahnen" am 20. Juni 2001 in der Bundesanstalt fuer Strassenwesen, Bergisch Gladbach.
Abstract