Das geltende Recht stellt heute differenzierte und angemessene Instrumente zur Verfuegung, um auf Geschwindigkeitsverstoesse zu reagieren. Der erreichte Stand muss mindestens beibehalten werden. Fuer die Zukunft waere im Bereich der Sanktionen die Verlaengerung der gesetzlichen Hoechstdauer des Fahrverbotes auf sechs Monate zu erwaegen. Das Hauptaugenmerk sollte aber bei der Praevention liegen. Hierzu ist ein gesetzliches Verbot der Benutzung von Radarwarngeraeten und aehnlicher Einrichtungen erforderlich. Die Veroeffentlichung von Kontrollstellen im Rundfunk ist bedenklich, sollte aber nicht untersagt werden. Zur Verbesserung der Fahrerermittlung bei Kennzeichenanzeigen wird die konsequente Anwendung der Fahrtenbuchauflage vorgeschlagen. Die Ausdehnung der Kostentragungspflicht des Halters auf Verstoesse im fliessenden Verkehr wird abgelehnt. Zwecks Erhoehung der Akzeptanz der kommunalen Geschwindigkeitsueberwachung kaeme die Einfuehrung einer Zweckbindung der Einnahmen aus Bussgeldern fuer Verkehrssicherheitsmassnahmen in Betracht. (A) Erweiterte und ueberarbeitete Fassung eines Vortrags im Arbeitskreis IV (Leitung: Bandmann, ).des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2001.
Abstract