Die unterschiedlichen Begruendungen von Gefahrengrenzwerten im Strassenverkehr werden dargestellt. Es folgt eine Uebersicht ueber die epidemiologischen Methoden, die zur Bestimmung von Risiken angewendet werden koennen. Am Beispiel des Alkohols wird gezeigt, welche Ergebnisse damit zu gewinnen sind. Es wird diskutiert, ob die Voraussetzungen fuer die Risikobestimmung auch fuer Medikamente gegeben sind oder zu erwarten stehen. Dabei zeigt sich, dass die Datenlage sich nur schwerlich verbessern laesst. Die Beurteilung des Einzelfalls scheint damit die Methode der Wahl. In einem zweiten Teil wird diskutiert, welche Voraussetzungen gegeben sein muessen, damit Grenzwerte auch eingehalten werden und welche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. Auch hier zeigt sich, dass mit den Medikamenten ein rechtlich schwieriges Gebiet betreten wird, das nicht einfach in Analogie zum Alkohol gestaltet werden kann. (A) Beitrag zum Teil 1 "Grenzen der Fahrtuechtigkeit" des Workshops "Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen", veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4.2000 in Heidelberg.
Abstract