Die Reihe der TLG, in der bisher die Teile A "Allgemeines", B 1 "Anbaumähgeräte", B 2 "Handgeführte Motormähgeräte" und B 3 "Streugeräte" erschienen sind, ist um den Teil B 4 "Schneepfluege" erweitert worden. Behandelt werden ausschliesslich einseitig räumende Schneepfluege als Front- oder Seitenpflüge, nicht jedoch Sonderbauarten wie Keilpflüge, Eishobel oder ähnliches. Nach einer Zusammenstellung der relevanten Technischen Regelwerke werden Anforderungen und technische Daten wie Abmessungen, Gewicht, Wechselvorrichtungen, Steuerung, Zubehör oder Räumgeschwindigkeit und -bild definiert. Für die gemeinsame Abnahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer wurde ein Formblatt entwickelt, das als Anlage 1 enthalten ist.
Abstract