Kasuistische Darstellung von drei Fällen, bei denen tödliche Kopfschussverletzungen bei Pkw-Fahrern erkannt beziehungsweise erkannt und fehlgedeutet wurden. 1. Suizid: Im Rahmen der Unfallermittlungen auf der BAB werden Kopfschussverletzungen bei einem 37 Jahre, männlichen Pkw-Fahrer erkannt, jedoch in Richtung Mord fehlgedeutet, da Ein- und Ausschuss verwechselt werden. 2. Tötungsdelikt. Vermeintliches Unfallopfer, 41 Jahre, männlich, verstorben bei Einlieferung in die Klinik. Aus Interesse wird postmortal in der Klinik ein Schädel-CT angefertigt. Ergebnis: Schrotschuss. Schussabgabe aus anderem Fahrzeug. 3. Suizidaler Mundschuss auf der Autobahn, Austritt des Projektils am Hinterkopf. Pkw-Fahrer, 49 Jahre, männlich. Nach Angaben des Notarztes eindeutig Genickschuss, Mordverdacht. (A) Beitrag zum Themenschwerpunkt IV Freie Themen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract