Der Verfasser nimmt Anstoss am Umfang und der Intensität der Ahndung von Verkehrsverstössen. Die Tatbestandsregelung der Unfallflucht hält er für verfassungswidrige Überkriminalisierung. In der Ausgestaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis als Massregel sieht er eine Umgehung von Rechtsmitteln in Verkehrsstrafsachen. Ingesamt sieht er eine Überkriminalisierung im Bereich der Fahrlässigkeitsdelikte. Er sieht einen polizeistaatlichen Perfektionismus im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und widerspricht diesem. Im Ganzen übt er strenge Kritik am Verkehrsstrafrecht und dessen Durchführung. Um Fussnoten erweiterte Fassung eines Vortrags anlässlich der Juristentagung 1998 des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) in Hannover.
Abstract