Die im oesterreichischen kraftfahrgesetz (kfg) verankerte bestimmung nach der, nach paragraph 122 die ausbildung von fahrschuelern von laien vorgenommen werden kann, wird einer kritischen betrachtung unterzogen. Insbesondere unter dem blickwinkel der reform der lenkerpruefung und den gestiegenen anforderungen an den ausbildungsstand der professionellen fahr- und fahrschullehrer. Die ueberlegungen hinsichtlich einer risikoabschaetzung zwischen den beiden ausbildungsformen, waren sehr umfassend. Allein aus der tatsache, dass durch die nunmehr einheitliche und professionelle ausbildung ein gleichmaessiges niveau erreicht wird, ist die laienhafte ausbildung nach paragraph 122 kfg nicht mehr zeitgemaess.
Abstract