Umsetzung des neuen Fahrerlaubnisrechts in Deutschland und aktuelle Vorhaben.

Author(s)
Weibrecht, C.
Year
Abstract

Der Beitrag behandelt die seit 1999 vorgenommenen neuen Regelungen des Fahrerlaubnisrechts in Deutschland, die seither notwendig gewordenen Ergaenzungen und die eingeleiteten Massnahmen zur Senkung des ueberproportional hohen Unfallrisikos junger Fahranfaenger. Derzeit wird das Konzept fuer die Anforderungen und die Ueberpruefung des Sehvermoegens neu gestaltet. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bleibt ein unverzichtbares Instrument der Eignungsbeurteilung. Es muss allerdings gesichert werden, dass der verstaerkte Wettbewerb zwischen den Begutachtungsstellen fuer Fahreignung nicht zu Lasten der Qualitaet geht. Unmittelbare Auswirkung auf die MPU hat das Gesetz zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes vom Maerz 2001. Darin wurde unter anderem die Mitteilungspflicht bei Eignungsmaengeln durch die Polizei an die Fahrerlaubnisbehoerden, insbesondere bei Anzeichen von Alkoholmissbrauch sowie bei Anzeichen fuer die Einnahme und den Besitz von Drogen, verbessert. Dies fuehrte dazu, dass die Zahl der MPU im Bereich "Drogen und Medikamente" von 1998 auf 2000 um 27,8 Prozent auf 8.140 gestiegen ist. Da die Rechtsfolgen der bisherigen 0,8-Promille-Grenze nun bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt angewendet werden, ist ein weiterer Rueckgang der MPU-Zahlen bei den Alkoholfragestellungen zu erwarten. Das seit 1974 bestehende Punktesystem wurde zum 1. Januar 1999 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstossenden Verkehrsteilnehmern wird Hilfestellung geleistet, damit sie ihre Eignungsmaengel moeglichst frueh beseitigen koennen, um einen weiteren Punkteanstieg zu vermeiden. Dazu dienen Aufbauseminare und die Moeglichkeit der verkehrspsychologischen Beratung, verbunden mit einem Anreizsystem bei freiwilliger Teilnahme. Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung koennen 2 bis 4 Punkte abgebaut werden. Angesichts der ueberdurchschnittlich hohen Unfallbeteiligung junger Fahranfaenger wurde das 1986 eingefuehrte System der Fahrerlaubnis auf Probe zum 1. Januar 1999 verbessert. Die Probezeit wird um 2 auf 4 Jahre verlaengert, wenn innerhalb der Probezeit ein schwerer oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstoesse begangen werden. Die Bundesanstalt fuer Strassenwesen wurde beauftragt, eine Wirkungsanalyse und Bewertung der neuen Regelung zur Fahrerlaubnis auf Probe vorzunehmen. Da es unverantwortlich waere, untaetig auf die Ergebnisse zu warten, wurde eine Rechtsverordnung ueber die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe erarbeitet. Vorgesehen sind Fortbildungsseminare fuer Fahranfaenger, in denen Unterricht in Gruppensitzungen, eine Uebungs- und Beobachtungsfahrt sowie praktische Sicherheitsuebungen kombiniert werden. Als Seminarleiter fuer Fortbildungsseminare sind nur besonders qualifizierte Fahrlehrer vorgesehen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat bestaetigt werden. Dies gilt auch fuer das Verordnungsverfahren zur Aenderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, mit der das besondere Aufbauseminar fuer im Strassenverkehr alkohol- oder drogenauffaellige Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe inhaltlich um die Problematik der Mehrfachtaeter angereichert werden soll. Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844. (KfV/A).

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Library number
C 26276 (In: C 26275) /83 / ITRD D346845
Source

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 11-17

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