Unfallregulierung durch den eigenen Haftpflicht-Versicherer? : Rechtslage in Europa - Systemfragen - Verbraucherschutz - Arbeitskreis VI.

Author(s)
Jung, E. Schäfer, T. & Schirmer, H.
Year
Abstract

In einigen europaeischen Laendern leistet die eigene Haftpflichtversicherung des geschaedigten Autofahrers Schadenersatz an ihren Versicherungsnehmer. Anschliessend nimmt die regulierende Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtversicherung des Schaedigers Regress. Diese Direktregulierung des Sachschadens kommt fuer deutsche Verhaeltnisse nicht in Betracht. Es verstoesst nach Auffassung des Arbeitskreises gegen das Rechtsberatungsgesetz und stellt eine Interessenkollision dar, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Interessen ihres Versicherungsnehmers gegenueber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung wahrnimmt. Denkbar bleibt jedoch eine eigene Produktloesung der Art, dass der Versicherungsnehmer - wie bei der Kaskoversicherung - einen vertraglichen, auch einklagbaren Anspruch auf Schadensersatz gegen die eigene Versicherung erwirbt. In keinem Fall duerfen Rechte des Geschaedigten - zum Beispiel, was die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverstaendigen betrifft - verkuerzt werden. Weil der Versicherer des Geschaedigten natuerlich auch eigene Interessen wahrnimmt, bestehen auch hier Bedenken wegen einer moeglichen Interessenkollision. Deshalb ist eine solche Produktloesung vom Standpunkt des Verbrauchers aus nur hinzunehmen, wenn dem Versicherungsnehmer vertraglich die gleichen Rechte angeboten werden, die ihm nach Gesetz und Rechtsprechung gegenueber dem Schaediger zustehen. (A) Leitung des Arbeitskreises VI: Roemer,W.

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Publication

Library number
C 29514 (In: C 29506) /73 /10 / ITRD D354216
Source

In: 41. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2003, p. 245-290

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