In der Diskussion steht zurzeit die Einfuehrung einer zweiten Stufe der Fahrausbildung in Deutschland, allgemein auch bekannt als "Fuehrerschein mit 17". Ob dies in der geplanten und bereits ausformulierten Form durchfuehrbar ist, ist Gegenstand des vorliegenden Referates. Lediglich die rechtlichen Gesichtspunkte und die damit verbundenen Probleme werden hier aufgezeigt, betrachtet und dem Versuch einer Loesung zugefuehrt. Es wird dabei zunaechst auf die zivilrechtlichen Problematiken im Rahmen des Buergerlichen Gesetzbuches, der Strassenverkehrsordnung, des Pflichtversicherungsgesetzes sowie des Versicherungsvertragsrechts und der Zivilprozessordnung eingegangen. Danach werden die strafrechtlichen Problematiken des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Jugendstrafrechts behandelt. Referat, gehalten im Arbeitskreis I "Unfallrisiko Fahranfaenger" (Leitung: Kramer,C) des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2003 in Goslar.
Abstract