Im Bussgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Geschwindigkeitskontrollen zwar der Verkehrssicherheit dienen, aber auch den Kommunen Einkünfte bringen. Der Unterschied zwischen Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsüberwachung wird hervorgehoben. Grundsätzlich sind die Kontrollen hoheitliche Akte, die von Polizeibeamten ausgeübt werden müssen. Kommunen streben jedoch vielfach an, die Kontrollen in eigene Regie zu bekommen. Die sich hierbei, insbesondere beim Einsatz von privaten Kräften, ergebenden Probleme werden angesprochen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, die vorgestellt werden. Titel in Englisch: Traffic and speed controls. Beitrag zum Themenbereich "Verkehrsüberwachung und Sanktionen" des Symposiums 2000 "Sicher fahren in Europa".
Abstract