Verkehrsrecht im Ueberblick. 1. Quartal 2009.

Author(s)
Mueller, D.
Year
Abstract

Es werden aktuelle Aenderungen der Fahrerlaubnisverordnung vorgestellt. Die dritte Verordnung zur Aenderung der Fahrerlaubnisverordnung setzt unter anderem Aenderungen von Richtlinien der Europaeischen Union um, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Anerkennung eines EU-Fuehrerscheines aus einem anderen Mitgliedsland abzulehnen, wenn dem Inhaber hier das Recht zum Fuehren von Fahrzeugen aberkannt wurde. "Fuehrerscheintourismus" soll so vermieden werden. Neu ist auch die Aufnahme vorsaetzlicher Verkehrsverstoesse in den Bussgeldkatalog. Es folgt ein Rueckblick auf die Ergebnisse der Arbeitskreise des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages: so kann derzeit die Atemalkoholanalyse bei der strafrechtlichen Ahndung von Verkehrsverstoessen die Blutalkoholanalyse nicht ersetzen. Radfahrer ruecken - zu Recht - immer weiter in das Visier der Ordnungsbehoerden. Das geltende Recht laesst derzeit Geschwindigkeitsmessungen mittels "Section-Control" nicht zu. Der Gesetzgeber ist gefordert, schnellstmoeglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Bei der nach der 3. Fuehrerscheinrichtline der Europaeischen Union vorgeschriebenen Befristung von Fuehrerscheinen sollte der deutsche Gesetzgeber aus Gruenden der Verhaeltnismaessigkeit den Maximalzeitraum von 15 Jahren ausschoepfen. Eine Vereinfachung der Vorschriften des bestehenden Punktesystems ist dringend erforderlich. Erhoehte Anforderungen stellt der Arbeitskreis VII aber auch an die Auskunftspflichten des Kraftfahrt-Bundesamts gegenueber Buergern und Rechtsanwaelten. Derzeit ist das deutsche Punktesystem an einigen Stellen auch fuer Experten kaum noch zu handhaben.

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Publication

Library number
I D364610 [electronic version only] /73 / ITRD D364610
Source

Zeitschrift für Verkehrssicherheit. 2009. 55(2) Pp104-6

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