VERKEHRSTECHNISCHE BEGLEITUNTERSUCHUNG UEBER DIE WIRKSAMKEIT VONWARNBLITZLEUCHTEN IN VERBINDUNG MIT BAB-NOTRUFSAEULEN

Author(s)
KAYSER, HJ KRAUSE, S
Year
Abstract

Die warnblitzanlage an der bab a 48 ist mit gelbblitzenden warnleuchten ausgestattet, die den kraftfahrer vor verschiedenen stoerfaellen warnen sollen. Die detektion der stoerfaelle erfolgt nichtautomatisch. Der vorliegende forschungsbericht beurteilt die funktionsfaehigkeit und die verkehrstechnische wirksamkeit der warnanlage. Die analyse der einsatzzeiten ergab, dass die warnblitzanlage in den jahren 1984 und 1985 ueberwiegend vor arbeitsstellen kuerzerer dauer eingesetzt wurden. Die stoerfaelle "stau", "unfall" und "panne auf fahrstreifen" waren in 29 prozent (1984) beziehungsweise 43 prozent (1985) der faelle der einsatzgrund. Detektionsraten zwischen 50 und 80 prozent und mittlere durchschlagszeiten von 8 minuten bei unfaellen bis 33 minuten bei verkehrsstaus zeigen, dass ein nicht automatischesdetektionsverfahren allein fuer den zuverlaessigen betrieb einer warnanlage nicht ausreichend ist. Ein unfallmindernder einfluss der warnanlage konnte fuer das jahr 1985 nicht nachgewiesen werden. Aus der untersuchung der unfalltypen ging hervor, dass die zahl der unfaelle auf der untersuchungsstrecke, die durch eine warnanlage verhindert werden koennten, gering ist. Beobachtungen des geschwindigkeitsverhaltens ergaben, dass bei der mehrzahl der kraftfahrer eine erhoehung der aufmerksamkeit erfolgt. Diese wird jedoch nur in eine geringe geschwindigkeitsreduktion umgesetzt. Bei den befragungen stellte sich eine positive beurteilung der warnblitzanlage durch die kraftfahrer heraus. 15 prozent der verkehrsteilnehmer reagieren nicht auf die blitzleuchten. Etwa ein drittel empfindet die leuchtkraft der blitzleuchten zu schwach. Vielen kraftfahrern reicht ein blitzlicht alleinals warnung nicht aus. Die wichtigsten schlussfolgerungen aus den untersuchungsergebnissen lauten: 1) eine generelle ausstattung der bundesautobahnen mit warnanlagen ist nicht sinnvoll. 2) der einsatz von warnanlagen sollte nur an solchen gefahrenstellen erfolgen, die eine nennenswerte zahl durch warnung verhinderbarer unfaelle aufweist.3) vor arbeitsstellen sollte durch ortsfeste warnanlagen nicht gewarnt werden. 4) die detektion von stoerfaellen sollte durch eine kombination von nichtautomatischen und automatischen verfahren sichergestellt werden. 5) ein gelbes blitzlicht sollte wegen seiner vielfaeltigen verwendung bei ortsfes:ten warnanlagen nicht allein als warnzeichen eingesetzt werden.

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I 321681 IRRD 8910
Source

FORSCHUNG STRASSENBAU UND STRASSENVERKEHRSTECHNIK BUNDESMINISTER FUER VERKEHR POSTFACH 20 01 00 LD-5300 BONN 2 DEUTSCHLAND BR 0344-0788 PERIODIKUM 1987 496 PAG:80S T

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