Verkehrstechnische Gestaltung von Ortsdurchfahrten und Umfahrungen.

Author(s)
Schnürer, H.
Year
Abstract

Während sich die Gestaltung von Umfahrungen vorrangig an den Ansprüchen des regionalen und überregionalen motorisierten Individualverkehrs (MIV) orientiert, ergeben sich bei Ortsdurchfahrten konkurrierende Nutzungsansprüche von Anwohnern, Fussgängern, Radfahrern, örtlichem MIV und öffentlichem Verkehr, wobei auch die Bedeutung und das Ausmass des Durchzugsverkehrs angemessen zu berücksichtigen sind. Die Entwicklung des Motorisierungsgrades im Land Salzburg seit 1960 und die Länge des Strassennetzes nach Autobahnen, Bundesstrassen und Landesstrassen wird überblicksartig aufgezeigt. Die Entlastungswirkung von Ortsdurchfahrten durch Umfahrungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann eine Bandbreite von 15 bis 80 Prozent haben. Auf die tatsächlichen Entlastungswirkungen von Umfahrungen wird am Beispiel einiger Salzburger Gemeinden eingegangen. Überall dort, wo nicht gleichzeitig mit der Errichtung der Umfahrungen auch gravierende Einschränkungen des Autoverkehrs im Ort erfolgen, zeigen sich nur geringe Entlastungswirkungen. Für die verkehrstechnische Strassengestaltung ist die Soll-Geschwindigkeit des Autoverkehrs von besonderer Wichtigkeit. In der Bundesverfassung ist festgelegt, dass Strassen mit Durchgangsverkehr Bundesstrassen sind. Die verbindlichen "Richtlinien und Vorschriften für den Strassenbau" (RVS) sehen je nach funktioneller Bedeutung 4 Klassen von Bundesstrassen mit abgestuften Qualitätsniveaus und unterschiedlichen Betriebsgeschwindigkeiten vor. Im Gegensatz zu Bundes- und Landesstrassen bestehen bei Gemeindestrassen und sonstigen öffentlichen Strassen wesentlich grössere Gestaltungsfreiräume. Für die Querschnittsbemessung ist die Verkehrsstärke eine wesentliche Grösse. Es werden tabellarisch Querschnittswerte für Ortsdurchfahrten und Umfahrungen angegeben. Zusätzlich müssen bei der Gestaltung von Strassen die Grundsätze der Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs beachtet werden. In der Praxis der Planung von Umfahrungen und von Ortsdurchfahrten kommt es dabei immer wieder zu Ziel- und Interessenkonflikten. Die Entscheidung über die Zweckmässigkeit des Baus einer Umfahrungsstrasse ist jeweils im Einzelfall unter Heranziehung weitreichender analytischer Beurteilungsverfahren zu treffen. Dazu zählen die Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen (RVS 2.1), die volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Untersuchungen (RVS 2.2) und die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Verkehrssicherheit ist dabei ein wichtiges, aber nicht ausschliessliches Beurteilungskriterium. (KfV/H).

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Publication

Library number
C 10745 (In: C 10742) /21 / IRRD 335301
Source

In: Bezirksverkehrssicherheits-Seminarreihe Ortsdurchfahrten und Umfahrungen, 1996, p. 35-57

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