Nach einer Eingrenzung des Begriffs der Verkehrsüberwachung werden grundsätzliche Überlegungen zur polizeilichen Überwachung des Strassenverkehrs im bundesdeutschen Rechtssystem angestellt. Anschliessend wird am Beispiel von Geschwindigkeitskontrollen die Wirkung solcher Massnahmen diskutiert, bei ortsfesten Anlagen wird beispielsweise ein Rückgang der Unfälle von 50 bis 85 Prozent berichtet. Im Abschnitt zur Evaluation der Überwachung wird herausgestellt, dass bei künftigen Wirksamkeitsuntersuchungen deutlicher als bisher unterschieden werden sollte zwischen frei fahrenden Fahrzeugen und solchen im Pulk; Überlegungen zur Bedeutung der tatsächlichen Aufklärungsrate schliessen sich an. Der letzte Abschnitt (Normen und Akzeptanz) beschäftigt sich mit juristischen und insbesondere psychologischen Aspekten von Überwachung und Bestrafung.
Abstract