Abstract
Durch die Einfuehrung der Paragraphen 104 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII ist das Haftungsprivileg der Unternehmer und der Arbeitskollegen untereinander formal abgeaendert worden. Geblieben ist die Haftung bei einer Vorsatztat. Die Auswirkungen der Gesetzesaenderungen werden diskutiert, insbesondere auch im Hinblick auf Schulbusfahrten. Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstaette wird erlaeutert, ebenso der Regress bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit.