Verkehrsunfallflucht : zur Regelung der tätigen Reue: "Schwankender Steg" statt "Goldener Brücke"?

Author(s)
Fieberg, G.
Year
Abstract

Uebersicht ueber die Regelung der taetigen Reue in Pragraf 142 Strafgesetzbuch (StGB). Nach kurzem Ueberblick ueber die Gesetzgebungsgeschichte der Verkehrsunfallflucht erfolgt eine Darstellung der moeglichen Aenderungsvorschlaege zu Paragraf 142 IV StGB. Dabei wird der Normzweck erlaeutert und es werden die Motive, die zur Verkehrsunfallflucht fuehren, dargestellt. Dabei ist der Zweck der Vorschrift ausschliesslich das private Beweissicherungsrecht des Geschaedigten und aller sonstigen Unfallbeteiligten an der Feststellung der Unfallursachen, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit klarzustellen. Hauptmotiv fuer die Unfallflucht ist die Angst vor einer Bestrafung und die vor dem Verlust der Fahrerlaubnis, wichtiges Motiv ist daneben auch die Erhaltung des Schadensfreiheitsrabattes. Bedenken gegen jedwede Regelung der taetigen Reue resultieren aus der Befuerchtung einer Aufweichung und Aushoehlung des Normbefehls und der Schwaechung des praeventiven Straftatbestandes. Allerdings sollte das Interesse des Geschaedigten, die notwendigen Feststellungen treffen zu koennen, moeglichst gewahrt bleiben. Es erfolgt eine ausfuehrliche Uebersicht ueber moegliche Alternativen zu Regelungen nach dem Muster der taetigen Reue. Dabei werden diese als Beitrag dazu gesehen, die Regelung zu einem Uebergang zurueck in ein normgerechtes Verhalten des reuigen Taeters umzugestalten. Referat, gehalten im Arbeitskreis IV "Verkehrsunfallflucht" (Leitung: Geppert,K) des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2003 in Goslar.

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Publication

Library number
C 32637 (In: C 29506) /73 / ITRD D354211
Source

In: 41. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2003, p. 190-199

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