Seit Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer (BRD: 27.11.75) hat sich die Zahl der tödlichen Kopfverletzungen bei Unfällen deutlich erniedrigt (40 - 50 Prozent, Ballentyne, 1984). Bei niedrigen Geschwindigkeiten vermindert der Helmschutz Schädelfrakturen beim Kopfanprall um 20 bis 50 Prozent. Bei Direktanprall des behelmten Kopfes gegen ein Hindernis (zum Beispiel Seitenanprall gegen einen Pkw in Türhöhe) kann es zu schweren Halswirbelsäulenverletzungen durch Stauchung oder Extension kommen, sowie zu Schädelfrakturen. Es wird über zwei Fälle von tödlichen Motorradunfällen behelmter Fahrer nach Kollisionen vom Typ III (Otte) bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten berichtet. Die traumatomorphologischen Befunde werden im Hinblick auf die Geschwindigkeiten und die Kontaktregionen bei identischem Kollisionstyp diskutiert. (A) Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor. Beitrag zum Themenschwerpunkt VII Fahrzeugkonstruktion und Sicherheit des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract