List referiert ueber die eignungsbeurteilung und diskutiert verwaltungsrechtliche anforderungen an die aerztliche und die psychologische begutachtung der eignung, wobei er die eignungsrichtlinien des bundesministers fuer verkehr vom 1.12.1982 besonders beruecksichtigt. Himmelreich geht auf verwaltungsrechtliche einzelaspekte im hinblick auf die nichteignung zum fuehren von kraftfahrzeugen aus der sicht des rechtsanwaltes ein, wobei er die bedeutung der neuen ministeriellen richtlinien auf dem gebiet des verwaltungsrechts herausstellt. Ausfuehrlich diskutiert er den begriff der wahrscheinlichkeit, der ungeeignetheit zum fuehren von kraftfahrzeugen. Aus der sicht amtlich anerkannter untersuchungsstellen referiert barthelmess neue aspekte der fahreignungsuntersuchung. Ueber die selbsteinschaetzung des sehvermoegens von kraftfahrern mit ungenuegender sehschaerfe berichtet harms. Um einen geeigneten weg zur ausschaltung von sehmaengeln zu finden, fordert er wiederholte sehpruefungen. Menke berichtet ueber aerztliche aspekte zum ablauf einer anlassbezogenen untersuchung. Ueber die altersabhaengigkeit der fahreignung bei lastwagenchauffeuren referiert maag. Plaediert wird fuer eine verkehrspsychologische expertise fuer jeden neubewerber fuer den gewerbsmaessigen personen- oder guetertransport. Winkler referiert ueber die korrektur von fahreignungsdefiziten durch nachschulungsmassnahmen. Besonders beruecksichtigt werden die modellversuche fuer kurse fuer auffaellige kraftfahrer in der brd.
Abstract