Zu den Eignungsrichtlinien für die Wiedererlangung einer entzogen gewesenen Fahrerlaubnis wird vorgeschlagen, dass neben dem Blutalkohol auch biochemische Alkoholismusindikatoren in der anlassbezogenen Blutprobe untersucht und bei der Frage der Anordnung einer medizinisch - pschologischen Untersuchung zur Beurteilung der Kraftfahreignung berücksichtigt werden. Ausserdem wird angeregt, die verwaltungsrechtlichen Massnahmen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in einem früheren Verfahrensstadium - spätestens zwei Monate nach der Tat - und parallel zum Strafverfahren zuzulassen, um damit in den Fällen positiver Begutachtung die Zeit bis zur Wiedererteilung abzukürzen.
Abstract