Es wird auf den Inhalt der von der EU-Kommission am 6.12.2000 dem Parlament und dem Rat im Rahmen des zweiten "Erika"-Massnahmenpakets vorgeschlagenen Richtlinie fuer das Seeverkehrs-Ueberwachungssystem ("Schiffsmelde-Richtlinie") eingegangen. Sie fasst die verschiedenen, in internationalen Uebereinkommen und dem Gemeinschaftsrecht enthaltenen Melde- und Auskunftspflichten der Schiffe systematisch in einem Regelwerk zusammen und dehnt ihren Anwendungsbereich grundsaetzlich auf alle Schiffe ueber 300 t aus. Die Richtlinie haelt sich weitgehend an die sachlichen und zeitlichen Vorgaben der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO). Sie wird die Schiffssicherheit verbessern und dem Schutz der Meeresumwelt dienen. Die Richtlinie enthaelt auch Bestimmungen fuer Zufluchtshaefen. Es wird auch vorgeschlagen, ein umfassendes gemeinschaftliches Nothafenkonzept zu entwickeln. Im Weiteren wird ein Ueberblick ueber das Vorsorgekonzept der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegeben und Moeglichkeiten der Weiterentwicklung des Vorsorgekonzeptes aufgezeigt. Darin enthalten ist auch eine Abschaetzung der Risiken im Kuestenvorfeld.
Abstract