In Italien gibt es bisher keine Verkehrssicherheitspolitik mit Programmen und Zielsetzungen. Der politische Wille, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, findet aber Eingang in die Gesetzgebung und widerspiegelt sich vor allem in technischen Standards und in den Richtlinien für die seit 1992 verpflichtende Verkehrsplanung in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern, weiters in Gesetzen, die behinderte Menschen betreffen. Der Verkehrssicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer zugute kommen Massnahmen der Verkehrsberuhigung in den Städten, die aus Gründen des Umweltschutzes und der Lärmverminderung gesetzt werden. In Ausarbeitung befindet sich das erste nationale Aktionsprogramm für Verkehrssicherheit. Es dient der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 1997-2000 der EU. Der vorliegende Entwurf hat jedoch bezüglich der ungeschützten Verkehrsteilnehmer große Mängel, zum Beispiel enthält er kein Wort über die notwendige Erarbeitung von Richtlinien für die Errichtung von Kreisverkehren. Gearbeitet wird dabei derzeit mit ausländischen Handbüchern. Im folgenden wird im Detail auf die für die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern - Fussgänger, Radfahrer, Behinderte, Schulkinder, ältere Menschen - relevanten Massnahmen eingegangen. Sie werden unter allgemeinen und technischen Gesichtspunkten sowie Kosten- und Wirksamkeits-Gesichtspunkten bewertet. Berücksichtigt werden dabei die italienische Gesetzgebung, die Verbreitung der Massnahmen in Italien sowie ausländische Erfahrungen. In einer Tabelle werden alle in Italien implementierten Massnahmen, versehen mit kurzen Kommentaren, aufgelistet. Sie sind in folgende Kategorien unterteilt: Massnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit, Massnahmen für Fussgänger und für Radfahrer, Massnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit, Fahrzeugkonstruktion, Massnahmen für spezielle Gruppen wie Behinderte und ältere Menschen, Erziehung und Gesetzesdurchführung. Abschliessend werden einige Massnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig im Rahmen der bestehenden Gesetze realisiert werden können. (KfV/A)
Abstract