VVG-Reform : Arbeitskreis I.

Author(s)
Gas, B. Johannsen, R. Schoefisch, V.
Year
Abstract

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reform) sieht eine Ausdehnung des Beratungsaufwands hinsichtlich der so genannten Doppelkarten, die den Nachweis ueber die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeuges bringen, vor. Eine angemessene Reduzierung der geplanten Vorschriften durch den Referentenentwurf ist nach Ansicht von Gas wuenschenswert, wohingegen Schoefisch fuer die Praxis, soweit es um die vorlaeufige Deckung geht, kaum Veraenderungen sieht. Hinsichtlich der vorlaeufigen Deckung bei Nichtzahlung sieht Gas ein Problem auf die Versicherer zukommen, da es nach dem Entwurf nicht mehr gestattet sein soll, die vorlaeufig gewaehrte Deckung im Falle der Nichtzahlung der Erstpraemie rueckwirkend zu entziehen. Er steht der Aenderung kritisch gegenueber. Dagegen ist nach Johannsen eine solche Regelung zu begruessen, da damit systemgerecht die Einheitlichkeit des Lebensvorganges gewahrt werde, Risiken fuer die Versicherer koennten durch die Zahlung einer Vorschusspraemie gemindert werden. Schoefisch meint, auch nach der bisherigen Regelung sei das Risiko des Fahrens ohne Praemienzahlung gegeben. Die bisherige Obliegenheit des Versicherungsnehmers, Ansprueche eines Geschaedigten nicht anzuerkennen oder zu befriedigen, wobei ihm bei Zuwiderhandlungen die Leistungsfreiheit droht, soll kuenftig unwirksam sein. Gas ist der Ansicht, eine Aenderung der bisherigen Regelung sei entbehrlich und hoechstens in eingeschraenkter Form zumutbar. Auch Johannsen meint, das Anerkenntnisverbot muesse vertraglich beibehalten werden. Es entfaellt ferner das bisherige Alles-oder-Nichts Prinzip bei grob fahrlaessigem Verhalten. Leitung des Arbeitskreises I: Niederleithinger,E.

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Publication

Library number
C 37048 (In: C 37046) /10 / ITRD D357703
Source

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 47-63

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