Der Cannabisinhaltsstoff THC ist bei Verkehrsdelikten mit Abstand die am haeufigsten nachgewiesene zentral wiksame Substanz. THC wird insbesondere bei Delikten gemaess Paragraf 24a (2) Strassenverkehrsgesetz (StVG) nachgewiesen. Diese Ergebnisse belegen die erhebliche verkehrsmedizinische Bedeutung, die Cannabis mittlerweile zukommt. Auch aus der Gruppe der Verkehrsteilnehmer mit Verkehrsunfaellen ist THC mit 41,9 Prozent der Faelle die am haeufigsten nachgewiesene Substanz. Da die grosse Gruppe insbesondere junger Cannabiskonsumenten bis zur Einfuehrung des Paragrafen 24a (2) StVG nicht sanktioniert wurde, kommt dem eine auch im Hinblick auf die Unfallpraevention erhebliche Bedeutung zu. Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Abstract