Der Winterdienst soll einen hohen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen leisten. Glaettebildung soll nach Moeglichkeit vermieden und entstandene Glaette nach besten Kraeften beseitigt werden. Im Bundesfernstrassengesetz und analog in den Strassengesetzen der Bundeslaender sind entsprechende Regelungen enthalten. Der Beitrag geht insbesondere auf den Schneeschutz und das Schneeraeumen sowie auf Massnahmen gegen Winterglaette, insbesondere Streustoffe, Streugeraete, die Streustofflagerung sowie auf Sondermassnahmen gegen Glaette ein. Abschliessend wird die Organisation des Winterdienstes in Deutschland kurz beleuchtet. Beitrag zum Kapitel "Bau, Instandsetzung und Betrieb von Strassen" des Berichtes "Die Strasse im Spannungsfeld von Sicherheit, Oekologie und Oekonomie - deutsch-russische Erfahrungen".
Abstract