Die Auffaelligkeit durch Drogen im Strassenverkehr wirft verschiedene Probleme und Fragen auf, beispielsweise jene nach der Drogenabhaengigkeit oder den aktuellen Leistungseinbussen. Kriterien fuer die Bewertung der Bedeutung von Drogenauffaelligkeiten sind notwendig. Bei einer erstmaligen Auffaelligkeit ergeben sich fuer die Behoerden nur wenige Ansatzpunkte. Fahreignungsbegutachtungen im Zusammenhang mit Drogenauffaelligkeiten sind bereits Routine, da im Zusammenhang mit Verstoessen gegen das Suchtmittelgesetz solche Gutachten eingeholt werden. Sollten die geplanten Novellen zum Fuehrerscheingesetz und zur Strassenverkehrsordnung in Kraft treten, ist mit einer Zunahme solcher Gutachten zu rechnen. Die in diesem Zusammenhang notwendige verkehrspsychologische Untersuchung hat die Fahreignung zu beurteilen. Dabei geht es nur um die Frage, ob von der kuenftigen Verkehrsteilnahme der betreffenden Person ein erhoehtes Sicherheitsrisiko zu erwarten ist. Ein wesentlicher Ansatzpunkt fuer die Prognose bezueglich des Risikos neuerlicher Drogenfahrten stellt die Differenzierung nach Konsumformen dar. Dabei erfolgt keine Differenzierung nach verkehrsrelevanten Wirkungen verschiedener Substanzen, da eine solche fuer die Frage allfaelliger Rueckfaelle nur von untergeordneter Relevanz ist. Die Konsummotivation ist in der Regel die Drogenwirkung. Deshalb sind auch solche Drogen kritisch zu betrachten, die in Laborsituationen als wenig verkehrsgefaehrdend eingestuft werden. Die Fahreignung ist gegeben, wenn auszuschliessen ist, dass Missbrauch und Abhaengigkeit vorliegt. Diese diagnostischen Kriterien wurden von deutschen Begutachtern gemeinsam mit weiteren Kriterien der Fahreignungsbeurteilung im "Psychologischen Gutachten Kraftverkehr" in 9 Leitsaetzen zusammengefasst. Sie decken sich mit den auch in Oesterreich fuer die Begutachtung herangezogenen und bewaehrten Entscheidungsgrundsaetzen. Im vorliegenden Beitrag werden sie im Einzelnen beschrieben. (KfV/A)
Abstract