Workshop 1 "Was wollen wir?".

Author(s)
Grundtner, H.
Year
Abstract

Der Beitrag beleuchtet das Problem Drogen im Strassenverkehr aus der Sicht des oesterreichischen Innenministeriums und arbeitet im Besonderen die bestehenden gesetzlichen Unterschiede im Umgang mit Alkohol und Drogen heraus. Bei Beeintraechtigung durch Drogen handelt es sich um ein Offizialdelikt, da das Suchtmittelgesetz zum Tragen kommt. Bei Alkoholisierung bleibt es dagegen bei einem Verwaltungsstrafverfahren. Paragraf 99 Absatz 5 der oesterreichischen Strassenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass ein Alkoholisierter, der vom Versuch, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, zuruecktritt, straffrei bleibt. Bei einer Beeintraechtigung durch Drogen gibt es eine solche Regelung nicht. Auch bei den Bestimmungen der Entziehung der Lenkerberechtigung gibt es keine Gleichstellung. Nach schweren Alkoholunfaellen wird der Ruf laut, dass die Promille-Grenze gesenkt werden soll. Bei der Beeintraechtigung durch Drogen wird immer mit Bestrafung beziehungsweise der Forderung nach Bestrafung reagiert. Das Innenministerium wuenscht sich zur Entdeckung der Drogenbeeintraechtigung ein Geraet, das wie der Alkomat die amtsaerztliche Untersuchung erspart. Ein solches wird es auf absehbare Zeit jedoch nicht geben. Lediglich fuer wissenschaftliche Untersuchungen wird ein Vortestgeraet zur Verfuegung stehen. (KfV/A)

Request publication

8 + 5 =
Solve this simple math problem and enter the result. E.g. for 1+3, enter 4.

Publication

Library number
C 21948 (In: C 21947) /73 /83 / ITRD D346598
Source

In: Drogen und Medikamente im Strassenverkehr : Verkehrssicherheit und Gesundheitspolitik : Symposium Workshop, November 2001, p. 10-11

Our collection

This publication is one of our other publications, and part of our extensive collection of road safety literature, that also includes the SWOV publications.