"Wurde aus Kostengründen auf eine Obduktion verzichtet" : Analyse eines tödlichen Verkehrsunfalles unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.

Author(s)
Bratzke, H.
Year
Abstract

Es wird über einen tödlichen Verkehrsunfall berichtet, bei dem ein Fussgänger von einem Pkw erfasst wurde. Obwohl es keine Zeugen gab und der Unfallfahrer flüchtete, wurde von staatsanwaltschaftlicher Seite "aus Kostengründen auf eine Obduktion" verzichtet. Die Analyse des Falles zeigt, dass dieser Verzicht letztlich zu einer Verzehnfachung der unmittelbaren Kosten geführt und allein an Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Anwälte ein Betrag von DM 34.000 entstanden, bei insgesamt acht Verhandlungstagen und einem zeitlichen Aufwand von knapp 25 Stunden. Die Ursache für diese Fehlentscheidung werden vor allem in der mangelnden Kenntnis über die Möglichkeiten einer äusseren und inneren Leichenschau gesehen, und es wird eine bessere Ausbildung und damit höhere Qualifikation der Entscheidungsträger gefordert. Auch sollten emotionale Gesichtspunkte, sich gegen eine Sektion zu entscheiden, in einem solchen Verfahren keine Rolle spielen dürfen. Die Sicherung von Vermutungen gehört zu den vornehmlichsten Aufgaben der ermittelnden Behörden, und der Verzicht auf ein Beweismittel schon im Vorfeld lässt sich mit rechtsstaatlichem Handeln nicht vereinbaren. (A) Beitrag zum Themenschwerpunkt IV "Freie Themen des Kongresses 1997 der deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.

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Publication

Library number
C 12391 (In: C 12375 S) /73 /80 /84 / IRRD D340975
Source

In: Kongressbericht 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März, 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 92, p. 91-94, 7 ref.

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