Zur Bewertung von Doppelblutentnahmen bei Nachtrunkbehauptungen.

Author(s)
Weinke, H. & Below, E.
Year
Abstract

Es wurden die Doppelblutentnahmen aus den Jahren 1982 bis 1989 und 1997 bis 1999 aus dem Institut fuer Rechtsmedizin in Greifswald ausgewertet. Dabei konnte zunaechst festgestellt werden, dass der prozentuale Anteil der Doppelblutentnahmen im untersuchten Zeitraum stetig, von 1 Prozent auf 7,3 Prozent, anstieg. Ueberwiegender Anlass zur Doppelblutentnahme waren Verkehrsdelikte nach Unfaellen beziehungsweise Verkehrsunfallflucht. In nur gut der Haelfte der Faelle wurde der empfohlene 30-minuetige Abstand eingehalten, in circa 10 Prozent der Faelle war eine Aussagekraft der Doppelblutentnahme schon von vornherein aufgehoben. In knapp der Haelfte der Faelle wurde ein akzeptables Intervall bis 90 Minuten zwischen Vorfall und Blutentnahme eingehalten, 36 Prozent der Faelle waren fuer eine Nachtrunkbeurteilung ungeeignet. Noch unguenstiger waren die Zeitabstaende zwischen behauptetem Nachtrunk und Blutentnahme. Schliesslich konnte auch die aus der Literatur bekannte gesteigerte Abbaurate im Bereich hoeherer Promillewerte beziehungsweise bei Alkoholikern den Werten entnommen werden. Beitrag zum Themenbereich IV "Freie Themen" der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Frankfurt am Main, 22. bis 24 Maerz 2001.

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Publication

Library number
C 20594 (In: C 20560 S) /83 / ITRD D347835
Source

In: Kongressbericht 2001 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. : 31. Jahrestagung, Franktfurt a. Main, 22. bis 24. März 2001, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 133, p. 142-144, 9 ref.

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