Zur Entwicklung und zum Stand rechtlicher Regeln der Driver-improvement-Massnahmen in der Bundesrepublik Deutschland.

Author(s)
Bouska, W.
Year
Abstract

Auf dem Gebiet des Driver Improvement beinhaltet die letzte Reform des Fahrerlaubnisrechts (eingeführt zum 1.1.1999) folgende Massnahmen: Das Instrument der Fahrerlaubnis auf Probe wird beibehalten. Neben der bisher schon obligatorischen Nachschulung durch Fahrlehrermoderatoren wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeboten. Der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars wird mit dem Anreiz eines Punkterabatts im Gesetz verankert. Bei Erreichen von 14 Punkten ist eine Nachschulung obligatorisch. Nicht eingeführt dagegen wird die vorgeschlagene zweite Ausbildungsphase von Fahranfängern und eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit auf vier Jahre. Die Einführung der genannten Massnahmen wird einerseits als mutiger Schritt der gesetzgeberischen Instanzen bewertet. Auf der anderen Seite wird betont, dass das Instrument des Driver Improvement in Deutschland noch zu gering genutzt wird und der Staat weitere Bemühungen unternehmen muss, seine Bürger im Strassenverkehr besser zu schützen. Beitrag zum Arbeitskreis 1 "Notwendigkeit, Nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen des Driver Improvement" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Publication

Library number
C 12322 (In: C 12318 S) /73 /83 / IRRD D340905
Source

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 50-53

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