Als Ergebnis der 1999 in Kraft getretenen Reform der Ausbildung der Fahrlehreranwaerter ist diese Ausbildung nun erheblich anspruchsvoller geworden. Wie die Resultate eines Vergleichs zeigen, muessen Fahrlehreranwaerter nun in ihrer Ausbildung einen Qualifikationsstand erreichen, der mit dem von Schullehrern vergleichbar ist. Aber im Hinblick auf die niedrigen vom Gesetzgeber bis heute vorgeschriebenen Mindestvorbildungsvoraussetzungen sind Fahrlehreranwaerter damit nicht genuegend vorbereitet, um den erforderlichen Anspruechen zu genuegen. Bisher benoetigen sie nur den Hauptabschluss plus eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Lehrberuf. Heute aber und in Zukunft sind fuer Fahrlehreranwaerter die gleichen Vorbildungsvoraussetzungen notwendig, wie sie allgemein fuer Schullehrer vorgeschrieben sind, naemlich Studierfaehigkeit (Abitur, Fachabitur). (Author/publisher).
Abstract