Anlass und praxis der zusammenarbeit von medizinischen und technischen sachverstaendigen bei der aufklaerung von verkehrsunfaellen werden diskutiert. Dabei wird von einzelfaellen des moeglichen suizids am steuer, der inneren fahrzeugsicherheit, einer strangulation durch den sicherheitsgurt und der feststellung der sitzposition der verunglueckten ausgegangen, ferner von der klaerung, ob es sich in einem weiteren fall um unfall oder verbrechen handelte. Gemeinsame medizinisch-technische gutachten im rahmen verkehrsrechtlicher ermittlungs- und strafverfahren sind weniger haeufig, sollten jedoch nicht ausser acht bleiben. Die gesamtaufnahme des kongressberichtes hat die ids-nr. 313876.
Abstract