Durch die seit 1.1.1999 gueltige Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde die bereits seit Jahren bestehende Problematik der adaequaten verkehrsmedizinischen Beurteilung von verschiedenen schizoaffektiven Verlaeufen in ihrer systematischen "Zwischenstellung" zwischen den klassischen historischen Einteilungskategorien der "affektiven" und der "schizophrenen" Psychosen nochmals aktualisiert. Zwar geben die letztmals 1996 neu aufgelegten Begutachungsrichtlinien der Schriftenreihe "Krankheit und Kraftverkehr" wesentliche Anhaltspunkte fuer die Beurteilung, allerdings wird hierbei eine Terminologie verwandt, die sich auf aeltere Konzepte der Psychoseneinteilung bezieht und namentlich die Sondersituation der "schizoaffektiven Psychosen" nicht explizit genug diskutiert. Anhand einer Kasuistik aus der Begutachtungspraxis wird diese Fragestellung bei einem 52-jaehrigen Mann mit einer circa 15-jaehrigen Krankheitsgeschichte eroertert und dann versucht, die klinische Situation gemaess den neuen Richtlinien zu bewerten. (A) Beitrag zum Themenbereich III "Gutachtenwesen, Kraftfahreignung" der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Frankfurt am Main, 22. bis 24. Maerz 2001.
Abstract