Zur Wirksamkeit von Kursen nach Paragraf 70 FeV fuer verkehrsauffaellige Kraftfahrer/innen.

Author(s)
Brieler, P. Jacobshagen, W. Kalwitzki, K.-P. Seidl, J. & Zentgraf, M.
Year
Abstract

Am 07.12.2009 traf sich auf Einladung der Zeitschrift fuer Verkehrssicherheit im Leibniz-Institut fuer Arbeitsforschung an der Technischen Universitaet Dortmund eine Diskussionsrunde zur in Expertenkreisen strittigen Frage nach der Gueltigkeit des von der Bundesanstalt fuer Strassenwesen (BASt) vorgegebenen Referenzkriteriums fuer die Wirksamkeit von Paragraf 70-Kursen gemaess Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei blieben hinsichtlich der Ableitung der auf einer Datenbasis der Jahre 1987 - 1990 basierenden Referenzwerte unterschiedliche Standpunkte bestehen. Unter Beruecksichtigung der zwischenzeitlich geaenderten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen fuer die Durchfuehrung von Paragraf 70-Kursen kam es jedoch auch zu uebereinstimmenden Forderungen fuer die von der BASt bereits begonnene Ueberarbeitung und Aktualisierung der Referenzwerte. In einem Teilprojekt wird hierbei die "Legalbewaehrung nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis" erfasst, wobei alle akkreditierten Kursanbieter und Begutachtungsstellen einbezogen werden. Zudem wurde vorgeschlagen, dass im Rahmen einer Neugestaltung des Punktesystems nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis das Kraftfahrt-Bundesamt der zustaendigen Fahrerlaubnisbehoerde automatisch jedes Delikt mitteilen sollte. Ausserdem muessten einheitliche Regelungen geschaffen werden, wie nach wiederhergestellter Fahreignung bei neuen Eintragungen im Verkehrszentralregister zu verfahren ist. Ein fruehes Eingreifen sei zu bevorzugen, um die Kraftfahrer zur Vermeidung neuer Delikte rechtzeitig und nachhaltig zu motivieren.

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Publication

Library number
I D365378 [electronic version only] /83 / ITRD D365378
Source

Zeitschrift für Verkehrssicherheit. 2010. 56(2) Pp91-2 (3 Refs.)

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