Zweiradunfälle im Strassenverkehr 2011.

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Basis für die Analyse des Unfallgeschehens der Zweiradfahrer sind die Ergebnisse der Straßenverkehrsunfallstatistik für das Jahr 2011. Auskunftspflichtig für diese Statistik ist laut Gesetz die Polizei. Unfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde, werden folglich in der Statistik nicht nachgewiesen. Dies dürfte insbesondere der Fall sein, wenn außer dem Unfallverursacher niemand an dem Unfall beteiligt war (insbesondere bei Alleinunfällen in der Nacht) bzw. wenn es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Unfallparteien gekommen ist. Es ist aber davon auszugehen, dass der Anteil der nicht von der Polizei erfassten Unfälle an der Gesamtzahl der sich tatsächlich ereignenden Unfälle (Unfalldunkelziffer) mit zunehmender Unfallschwere zurückgeht. Nachgewiesen werden die Unfälle nach dem Inlandskonzept, das heißt, es werden — unabhängig von der Nationalität der Unfallbeteiligten — nur die Unfälle und Verunglückten registriert, die sich auf deutschen Straßen ereigneten bzw. hier zu Schaden kamen. Stirbt ein Deutscher im Ausland an den Folgen eines Verkehrsunfalls, so wird dieser — im Gegensatz zur Todesursachenstatistik — in der Straßenverkehrsunfallstatistik nicht nachgewiesen. (Author/publisher)

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Publication

Library number
20122501 ST [electronic version only]
Source

Wiesbaden, Statistisches Bundesamt, 2012, 29 p.; Verkehrsunfälle

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